Neuigkeiten

Alle Kategorien

Pressemitteilung - GRÜNE Fraktion stellt sich und ihre Ziele vor

 

Vor der konstituierenden Sitzung des neugewählten Verbandsgemeinderats formiert sich die GRÜNE Fraktion und stellt ihre Mitglieder und Schwerpunkte vor. Der 65-jährige Kurt Römer aus Guldental wurde zum Fraktionsvorsitzenden der GRÜNEN Verbandsgemeinderatsfraktion gewählt und wird zukünftig die Fraktion nach außen vertreten. Kurt Römer dazu: "Ich freue mich, meine 25-jährige Erfahrung aus den verschiedenen Gremien wie Verbandsgemeinderat oder Kreistag einzubringen. Unser Verbandsgemeinderat muss in den kommenden Jahren zukunftsweisende Entscheidungen treffen. Ich möchte gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen die beiden alten Verbandsgemeinden zu einer neuen leistungs- und finanzstarken Verbandsgemeinde zusammenführen."

Unterstützt wird der ehemalige Amtsleiter der Stadtkasse Bad Kreuznach von Sophie Boettge, 19 Jahre aus Daxweiler. Der angehenden Studentin für Landschaftsarchitektur liegt vor allem der Erhalt der Natur und der Tiereschutz sehr am Herzen: "Ich bin sehr gespannt auf die zukünftige Zusammenarbeit im Rat und freue mich auf konstruktive Ideen für einen umfassenden Naturschutz wie beispielsweise ein insektenfreundliches Begrünungskonzept in allen Ortsgemeinden". Daran möchte auch der 64-Jähriger selbständige Elektromeister Arno Kluschat aus Guldental mit seiner langjährigen Erfahrung im Bereich Phototvoltaik und Klimaschutz mitarbeiten: "Gemeinsam mit allen Akteuren möchten ich den Klimaschutz in unserer Verbandsgemeinde vorantreiben. Ich sehe darin eine große Chance für unsere Unternehmen und Handwerker*innen". Umweltingenieurin Susanna Kreuels aus Laubenheim betont: "Wir müssen Klima- Natur- und Hochwasserschutz zusammen denken. Wenn wir zukünftig auf ähnliche Ereignisse wie die Starkregenkatastrophe in Stromberg vorbereitet sein möchten, muss ein Klima- und Hochwasserschutzkonzept für die neue Verbandsgemeinde stehen". Fritz Hegemann, 56 Jahre, Jurist aus Windesheim, sieht einen weiteren Schwerpunkt für die Verbandsgemeinde in der gemeinsamen Entwicklung einer Tourismusstrategie und dem dazugehörenden Ausbau der Rad- und Wanderwege von Langenlonsheim bis nach Rheinböllen. "Ebenso wichtig wie die Verbindung zwischen den Ortsgemeinden durch Rad- und Wanderwege ist die Weiterentwicklung der Digitalisierung - auch in der Verwaltung."

GRÜNE im Guldenbachtal fordern eine nachhaltige Zukunftsplanung in der Verbandsgemeinde!

Der GRÜNE Ortsverband Guldenbachtal bedankt sich für die vielen ehrenamtlichen Wahlhelfer*innen und gratuliert allen gewählten Mitgliedern des neuen Verbandsgemeinderates. "Wir freuen uns über unser gutes Ergebnis trotz dieser schwierigen Lage und sehen ganz klar, dass Klimaschutz, Digitalisierung und Zusammenhalt für die Menschen im Guldenbachtal sehr wichtige Zukunftsthemen sind. Mit Blick auf die Wahlversprechen von Michael Cyfka und die vielen offenen Fragenstellungen rund um das zukünftige Klima- und Hochwasserschutzkonzept - wir erinnern uns mit Schrecken an die furchtbaren Starkregenereignisse in Stromberg - müssen wir für unsere Bürgerinnen und Bürger eine nachhaltige Zukunftsplanung in der Verbandsgemeinde aufstellen. Wir dürfen nicht weiter warten! Die Chancen durch die Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts für unsere Handwerksbetriebe, Unternehmen und Installateure müssen doch gerade jetzt, in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation, ergriffen werden." meint Tim Markovic, Vorstandssprecher des GRÜNEN Ortsverbands Guldenbachtal.

Kurt Römer, GRÜNEN Fraktionsmitglied im zukünftigen Verbandsgemeinderat meint: "Ein angemessener Schritt, um fundierte und sachliche Diskussionen rund um die Themen Klima- und Umweltschutz führen zu können, ist die Gründung eines eigenen Ausschusses "Klima- und Umweltschutz" in unserer Verbandsgemeinde. Der Ausschuss "Planung und Bauen" soll weiterhin bestehen bleiben. Ebenso fordern wir den zunehmend wichtigeren Themenschwerpunkt "Digitalisierung und Neue Medien" als eigenen, zukunftsorientierten Ausschuss zu etablieren. Damit stellen wir die richtigen Weichen für eine gemeinsame Zusammenarbeiten im zukünftigen Rat und lenken unseren Arbeitsfokus auf die wesentlichen Inhalte. Ich bin davon überzeugt, dass wir nur parteiübergreifend wichtige Zukunftsprojekte für unsere Menschen und Umwelt in der Verbandsgemeinde anpacken und umsetzen können."

Pressemitteilung: Zum Rücktritt von Heike Fessner als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der GuT

Am Mittwoch, den 3. Juni 2020 bin ich von meinem Amt der stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der GuT zurückgetreten und möchte dies wie folgt begründen:

Über das Amt der Stadträtin für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bietet sich mir seit über zehn Jahren die Möglichkeit, mich als Mitglied der GuT zu engagieren. In diesem Gremium wurde das Thema „Rückbau oder Abriss der Gradierwerke“ immer wieder diskutiert. Auch wurden Empfehlungen an den Stadtrat ausgesprochen, Gradierwerke oder Teile von Gradierwerken zurückzubauen. Hier habe ich mich stets für deren Erhalt eingesetzt. Die Gradierwerke in Bad Kreuznach sind in Europa einzigartig und Europas größtes Freiluftinhalatorium. Die Salinen sind historische Bauwerke, zurückgehend bis in die 1700er Jahre. Es ist nach meiner Meinung unverantwortlich, solche Industriedenkmäler, die maßgeblich das Bild unserer Stadt prägen, aufzugeben, anstatt sie für unsere Nachwelt zu erhalten.

In der Sitzung der GuT vom 30.10.2019 wurden die Mittel zur Betonsanierung von Gradierwerk 5 gestrichen. Dies hat zur Folge, dass dieses Gradierwerk in nächster Zeit zurückgebaut oder abgerissen werden muss. Diese Entscheidung fand im Aufsichtsrat eine große Mehrheit. Zusätzlich gab es noch einen Beschluss im Finanzausschuss, auch das Gradierwerk 6 zurückzubauen. Durch die Beschlüsse und Empfehlungen des Aufsichtsrats wird der Rückbau und Abriss der Gradierwerke vorangetrieben. Die Mehrheitsbeschlüsse des Gremiums muss ich tolerieren. Als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende kann ich diese Entscheidung nicht mittragen und verantworten. Daher habe ich mich entschieden, von meinem Amt zurückzutreten. Ich werde mich weiterhin als Aufsichtsratsmitglied engagieren und mein Einsatz für den Erhalt der Gradierwerke bleibt bestehen.

Heike Fessner

„Klimaökologischer Begleitplan für Gewerbeentwicklung“ liegt für potentielle Gewerbegebietserweiterung nördlich der B41 vor und lässt weiter viele Fragen offen.

Im Stadtrat von Bad Sobernheim wurde der klimaökologische Begleitplan zur Gewerbeentwicklung Bad Sobernheim vorgestellt. In seinem Fazit ist festzuhalten, dass im Areal des geplanten Industriegebiets eine deutliche Verschlechterung der klimatischen Situation zu erwarten ist. Auch im angrenzenden Siedlungsraum (hier v.a. für das Wohngebiet am Friedhof, aber auch in den Kehrweiden / Im Beilchen ) sind signifikante negative Änderungen des Kaltluftstroms und Temperaturerhöhungen um bis zu 2 Grad Celsius zu verzeichnen.

Bündnis 90/Die Grünen bemängeln, dass bei den Berechnungen der Kaltluftströme und Temperaturerhöhungen nicht wie in anderen Kommunen der Klimawandel schon Berücksichtigung fand. Außerdem stellt sich erneut die Frage, warum bei einem „Begleitplan Gewerbeentwicklung“ nicht weitere Potentialflächen in der Stadt oder Verbandsgemeinde (z.B. Pferdesfeld) betrachtet und verglichen wurden. Trotz der im Fazit beschriebenen „moderaten“ Auswirkungen bleiben die meisten Fragen, die wir gestellt hatten, weiterhin offen. Siehe hierzu auch unseren Beitrag von 2019. Die Presse hat entsprechend berichtet.

Oeffentlicher Anzeiger 15.02.2020

Der Ortsverband Nahe-Glan- Vorstand wurde ergänzt

In der Mitgliederversammlung am 11.2.2020 haben wir den Vorstand des OV Nahe-Glan ergänzt.
 
Als gleichberechtigte Vorsitzende wurden Gerald Knöbel und Kai Sommer neu gewählt. Schriftführer ist ab jetzt Peter Wehner-Wöllstein. Kassiererin ist weiterhin Dagmar Lauf. Die sechs Beisitzer bleiben im Amt.
 
Wir freuen uns immens über diese positive Entwicklung und danken allen sehr für ihre Bereitschaft, für den OV Verantwortung zu übernehmen.
 
Vielen Dank auch an die scheidenden Vorsitzenden Barbara Bickelmann und Christopher Müller-Dönnhoff!
 

Kassenwartin:
Dagmar Lauf

sowie die Beisitzer:
Carina Faupel
Walter Walla
Ulrich Schug
Marianne Goertz
Frank Joerg
Volker Kohrs

 

Die Presse hat ausführlich über die Mitgliederversammlung berichtet.

Vortrag zur Abgabe des städtischen Jugendamtes bei einer Fachveranstaltung der Grünen Bad Kreuznach am 11.02.2020

Vortrag zur Abgabe des städtischen Jugendamtes bei einer Fachveranstaltung Der Grünen (Stadt und Kreis Bad Kreuznach), 11.02.2020

Prof. Dr. Andreas Thimmel, Technische Hochschule Köln. Professor für Wissenschaft der Sozialen Arbeit, Leiter des Forschungsschwerpunktes Nonformale Bildung.

Es gilt das gesprochene Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bad Kreuznacher, liebe Freundinnen und Freunde der Grünen. Danke für die freundliche Begrüßung.

Ich bin gebeten worden etwas zur Thematik der Abgabe des städtischen Jugendamtes in Bad Kreuznach an den Landkreis zu sagen. Ich tue dies in meiner Rolle als Professor für Wissenschaft der Sozialen Arbeit an der Technischen Hochschule Köln. Dort bin ich Leiter eines bundesweiten Forschungszentrums mit dem Namen Forschungsschwerpunkt Nonformale Bildung gegründet. Mein Schwerpunkt liegt in der Jugendarbeitsforschung und Jugendarbeitswissenschaft. – Das ist eine gute Ergänzung zu meinem Vorredner, Herrn Heinz Müller, Geschäftsführer des ISM Mainz, einem der bundesweit führenden wissenschaftlichen Institute in der Jugendhilfeforschung, insbesondere in der Organisationsentwicklung von Jugendämtern in ganz Deutschland. Er hat das Ganze der Kinder-Jugendhilfe im Blick, also insbesondere die (neben der Jugendarbeit) anderen – größeren Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe, nämlich Kindertagesstätten, Hilfen zur Erziehung, Kinder- und Jugendschutz / Beratung.

Was sind meine Quellen: Das ausführliche Gutachten des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz von 2013. Sie finden dies auf der Homepage des Jugendamtes der Stadt Bad Kreuznach: HzE (Hilfen zur Erziehung)-Landesberichte, der 2. Kinder- und Jugendbericht Rheinland-Pfalz. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages auf Anfrage der CDU-Fraktion vom 27. Juni 2019. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Finanzausgleichszahlungen sowie die öffentliche Berichterstattung in den beiden regionalen Zeitungen. Schließlich meine Kenntnis über die sehr gute und engagierte Arbeit der beiden Jugendämter, nämlich Stadtjugendamt und Kreisjugendamt. Es ist mir sehr wichtig, die gute Arbeit beider Institutionen zu betonen.

Meine zentrale These ist: Die Institutionen, die Mitarbeitenden und die Kinder, Jugendlichen, Familien (auch Großeltern) in der Stadt und im Landkreis werden in Zukunft die Leittragenden einer völlig unnötigen und fachlich nicht gerechtfertigten Abgabe des städtischen Jugendamtes sein. Es gibt keine guten fachlichen Gründe für die erneute Abgabediskussion und die in Gang gesetzten Aktivitäten.Die Politik hat sich verrannt und es vielleicht noch nicht zu spät, den Zug anzuhalten und zur Vernunft zurückzukehren.2Im Folgen zitiere ich mehre Male aus dem Gutachten des ISM von 2013, denn in diesem Gutachten stehen alle Argumente zu unserem Thema. An Schluss des Gutachtens wird 2013 die Beibehaltung des städtischen Jugendamtes empfohlen. Dies bleibt heute richtiger denn je. Es stellt sich mir die Frage, haben sich die Abgeordneten wirklich mit diesem Gutachten beschäftigt? Wenn Sie es getan hätten, hätten Sie nicht in ihrer Mehrheit diesen Ratsbeschluss – ohne Anhörung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses - herbeiführen können und dürfen.

Bei der ganzen Diskussion sind verschiedene Ebenen und Themen zu unterscheiden. Sie werden in der politischen und medialen Diskussion immer wieder vermischt.Die finanzielle Ebene lässt sich in zwei Stränge unterscheiden.Erstens: Das Finanzielle bezogen auf die Frage nach den möglichen Einsparungen in dem städtischen Jugendamt bzw. in beiden Jugendämtern. Ich erinnere nochmal daran, dass wir in der Stadt insgesamt drei solcher (immer politisch, nie fachlich begründeten Abgabediskussionen hatten. In der Abgabediskussion vor knapp 20 Jahren, nämlich 2001 wurde damit argumentiert, man könne durch die Zusammenlegung Geld einsparen und die beiden Institutionen sollten und könnten effektiver arbeiten. Dies wurde als falsch zurückgewiesen.Dieses Argument kam auch bei der zweiten Abgabe-Welle (2012 und 2013) wieder hoch, wurde damals aber schon nicht mehr ernst genommen. Denn fachlich konnte die Möglichkeit interner Einsparung eindeutig widerlegt werden. Das anspruchsvolle und anerkannte Monitoring und die vergleichende Berichtswesen des ISM in Rheinland-Pfalz haben deutlich gemacht. Stadtjugendamt Bad Kreuznach und Kreisjugendamt Bad Kreuznach arbeiten fachlich und effektiv auf einem hohen Niveau. Einsparungen sind nicht mehr möglich. Diese Institutionen stehen seit vielen Jahren unter Dauerbeobachtung und leisten gute Arbeit. Es wäre endlich mal Zeit sich für bessere Rahmenbedingungen in der Sozialen Arbeit einzusetzen als den dort arbeitenden (einschließlich des Umfelds der Professionellen und Ehrenamtlichen bei den freien Träger) immer wieder neue Steine in den Weg zu legen. Die Diskussion und die Entscheidungen bedeuten immer auch eine Verunsicherung der Mitarbeitenden und dies ist aus meiner Sicht gegenüber den Beschäftigten und den Adressaten unverantwortlich, insbesondere da die Argumente der Befürworter der Abgabe nicht stichhaltig sind.

Zitat Gutachten: „Es ist festzustellen, dass die beiden Jugendämter in Stadt und Landkreis bereits hinsichtlich vieler Aufgaben zusammenarbeiten und sich bei vielen Leistungen abstimmen. Die Kooperation wird dabei von beiden Seiten als gut bewertet.“Zweitens: Das Finanzielle bezieht sich in der aktuellen Diskussionsphase und Entscheidungsphase der letzten Monate auf etwas ganz anderes. Das Finanzielle hat sich verselbständigt und vermischt sich mit parteipolitischen Interessen. Jetzt geht es um die komplizierte Frage des Finanzausgleichs zwischen Land- Landkreis und Stadt. Die Grundlage sind Gesetze, Richtlinien und Verträge. Und Sie beziehen sich auf unterschiedliche Bereiche, z.B. die Finanzierung der Kindertagesstätten, der Hilfen zur Erziehung, die Schulsozialarbeit, die Familienberatung und die Jugendarbeit. Hier ist es schwer den Überblick zu behalten. Niemand weiß wirklich und sollte auch nicht vorgeben sagen zu können, er kenne die Entwicklung der Finanzaufteilung in der Zukunft genau, weil diese Verschiebung von Kosten zwischen den Ebenen immer auch Ergebnis von politischen Verhandlungen (zwischen Land, Landkreis und Stadt) ist und sein wird. – Wird das Stadtjugendamt abgegeben, muss vielleicht die Umlage erhöht werden, vielleicht verändert das Land aber auf einmal den Zuweisungsschlüssel, vielleicht verändert der Bund etwas in der Zuweisung. Wer weiß das schon?

Deshalb kann heute niemand wissen, ob sich kurzfristig aufgrund dieser – Kostenverschiebungsmaschinerie – eine Entlastung für den Haushalt der Stadt ergeben wird. Was aber sicher ist: Nach der Abgabe, gibt es keinen Spielraum für eine eigene Gestaltung in der Stadt.

 

Zwei Argumente, die gegen die Abgabe sprechen sind nicht zu wiederlegen:

Erstens: Die Zusammenlegung von zwei Organisationen – die jetzt gut und effektiv arbeiten – führt mindestens 10 Jahre lang zu großen Verwerfungen, hohen finanziellen Kosten und es bleibt unklar, ob die Qualität – die in der Jugendhilfe ganz stark von den Mitarbeitenden abhängig ist – gehalten werden kann. Die Leidtragenden sind die Bürger*innen aller Stadtteile von Bad Kreuznach, aber auch die Bürger*innen im Landkreis haben nur Nachteile.

Zweitens und das ist für mich entscheidend: Die Stadt gibt die Gestaltung dieses so wichtigen Feldes aus der Hand. Wann hat man je gehört, dass eine politische Ebene ohne Not die politische Gestaltung aus der Hand gegeben hat. Das ist das Ende der kommunalen Autonomie. Dies werde ich im Folgenden näher ausführen.

Der Tatbestand ist also: „Die Möglichkeit der eigenständigen Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe wird aufgegeben und damit die kommunalen Verantwortung abgegeben. Diese Finanzfragen, die immer auch politische Verhandlungsmasse sind dominieren vor der fachliche und fachpolitischen Gestaltung“.

Nochmal anders formuliert: Alle Beteiligten / alle fachlichen Stimmen, die bisher gehört wurden sind sich darüber einig: Bei der Abgabe des städtischen Jugendamtes kommt es nicht zu einer internen Einsparung, sondern nur zu einer Verschiebung der Kosten von Stadt auf den Landkreis und das Land. Es geht also immer um den Finanzbeitrag den Stadt, Landkreis oder Land in den jeweiligen Handlungsfelder / Leistungsbereichen leisten müssen.

Demokratietheoretisch und kommunalpolitisch finde ich diesen Tatbestand mehr als bedauerlich. Finanzielle (im Sinne der Verschiebung von notwendigen Kosten) und rechtliche Streitfragen dominieren den öffentlichen Diskurs über die Gestaltung der Gesellschaft von4heute und von morgen. Gegen diese bisher vorherrschenden Argumente wollen die Veranstalter der heutigen Tagung einen anderen Akzent setzen. Dies ist auch sinnvoll und bitter nötig.
Ich konkretisiere meine Argumentation (und beziehe mich auf das Gutachten des ISM von 2013).

Zwei Fragen sind zu unterscheiden:
Will die Stadt Bad Kreuznach einen politischen Schwerpunkt im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik legen?
Braucht Sie dazu zwingend den Status öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe?

Beide Fragen wurden – daran ist hier zu erinnern – in der Folge der Diskussion der Jahre 2012 bis 2014 damals klar mit Ja beantwortet. Wieso sie 5 Jahre nach dieser Entscheidung wieder aufgeworfen werden, ist unverständlich. Denn heute, noch stärker als vor 5 Jahren, ist doch jedem klar, wie wichtig weiche Faktoren (dazu zählt die Kinder-, Jugend- Familien- und Großelternpolitik) als Standortfaktoren sind.

Wie kann man auf die Idee kommen, die Gestaltung dieser Felder aus der Hand zu geben. Das bezieht sich auf Kindertagesstätten, den Kinderschutz, alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Ich betone als Jugendarbeitsforscher im Folgenden besonders auch das Feld der Jugendarbeit, in dem es im Land, im Landkreis und in der Stadt noch viel Potential gibt:
Seit einigen Jahren kommt es bundesweit zusätzlich zu einer neuen Wertschätzung der Jugendarbeit (einschließlich Jugendverbandsarbeit), Jugendpolitik und politischen Bildung sowie kulturellen Bildung. Dabei ist jeder und jedem Experten klar, dass Jugendarbeit nicht mehr allein mit Ehrenamtlichen, sondern nur mit Unterstützung von hauptamtlichen Personen aus der Jugendarbeit zu bewerkstelligen ist. Die sind dann entweder beim freien oder öffentlichen Träger beschäftigt und die Gesamtverantwortung trägt der öffentliche Träger. Bundesweit sprechen wir von der Renaissance der kommunalen Jugendarbeit und eigenständiger Jugendpolitik. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wird Jugendpolitik mit einer starken Jugendarbeit in vielen Kommunen ganz offensiv und nachhaltig angelegt und finanziert. In Bad Kreuznach denkt man höchstens an den Erhalt des Status quo. – Und sogar dies ist in Gefahr!

Die zentralen Argumente für ein eigenständiges Jugendamt finden sich in dem Gutachten des ISM von 2013 aufgeführt.

„Als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt zu sein, bedeutet, mit Hilfe des Jugendamtes und des Jugendhilfeausschusses über die politischen, rechtlichen, finanziellen und fachlichen Instrumente zu verfügen, die für eine eigenständige Ausgestaltung dieses Politikfeldes notwendig sind.“– Dieser Punkt ist für mich entscheidend:

Deshalb geht es in der Stadt Bad Kreuznach auch nicht um die verkürzte Frage nach einem eigenen Jugendamt, sondern darum, über alle Pflichten und Rechte verfügen zu wollen, die ein öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat. Umgekehrt bedeutet der Verzicht auf den Status „anerkannter öffentlicher Träger der Jugendhilfe“, dass die Kommune zur Ausgestaltung einer eigenständigen Kinder-, Jugend- und Familienpolitik nicht auf das SGB VIII als rechtlichen Rahmen verweisen kann, da hierfür der Landkreis in erster Linie zuständig ist und die Gesamtverantwortung auch für die kreisangehörige Stadt trägt.“ „Damit sind zugleich alle Leistungen des SGB VIII für die Stadt keine rechtlich normierten Pflichtleistungen mehr, da der Landkreis zuständig wird, sondern dies sind dann freiwillige Leistungen. Der Umfang der freiwilligen Leistungen richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Ist eine Kommune kein öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe, so ist die Ausrichtung nachhaltiger Stadtentwicklung eher ausgeschlossen. Diese Aufgabe obliegt dann im Zusammenwirken mit allen Gemeinden und Städten in einem Landkreis dann auch dem Landkreis und den dort politisch legitimierten Gremien und Verwaltungsstrukturen“

Es geht also nicht darum, dass das Kreisjugendamt nicht genau so professionell arbeiten würde als das Stadtjugendamt, sondern der Kreis kann die Stadt nicht bevorzugen. Dafür sind die Unterschiede zwischen ländlichen Raum und Stadt zu groß und andere Gemeinden im Landkreis haben in dieser Logik das Interesse gleichbehandelt zu werden.

Das ISM schreibt 2013 im Zwischenfazit seines Gutachtens:
„Die Kinder- und Jugendhilfe stellt heute eine zentrale Infrastrukturleistung für alle Kinder, Jugendlichen und Familien in einer Kommune dar. Von Angeboten der Frühen Hilfen über Kindertagesstätten, Beratungsangebote und Einrichtungen der Jugendarbeit bis hin zum Kinderschutz verfügt sie über eine ausdifferenzierte Palette an Betreuungs-, Beratungs- und Bildungsmöglichkeiten, die für alle Familien einen bedeutsamen Rahmen sozialer Daseinsfürsorge darstellen. Für die Bearbeitung zentraler gesellschaftlicher Zukunftsaufgaben stellt die Kinder- und Jugendhilfe geeignete Instrumente zur Verfügung, die kommunalpolitisch verantwortet, geplant und gesteuert werden müssen. Die Ausgestaltung einer familienfreundlichen Kommune, die Verbesserung der Bildungsbedingungen für Kinder und Jugendliche sowie die Teilhabemöglichkeiten benachteiligter Menschen lassen sich nur mit einer auf die regionalen Bedarfslagen abgestimmten Kinder- und Jugendhilfe realisieren.“ S. (17) Dies ist keine Aufgabe einer einzelnen Partei, sondern liegt in der Verantwortung aller Parteien!

Wieso steht in Frage, dass die Stadt Bad Kreuznach (von 44.000 auf 53.000 Einwohner*innen gewachsen) nicht öffentlicher Träger der Jugendhilfe sein soll – und das nach fast 100 Jahren Tradition? Für Räume dieser Größenordnung werden anderswo lebensweltnahe Planungs- und Angebotsstrukturen geschaffen. In Nordrhein-Westfalen sind in den letzten Jahren der Mehrzahl die kreisangehörigen Gemeinden Träger der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe mit eigenem Amt geworden. Diese Entwicklung wurde unter der CDU-Landesregierung angestoßen. Städte ab 25.000 Einwohner bemühen sich darum ein eigenes Jugendamt zu bekommen. Und Bad Kreuznach soll dafür zu schwach sein?

Neben diesem grundsätzlichen Gestaltungs-Abgabe Argument ist auf die hohen soziostrukturellen Belastungen in der Stadt Bad Kreuznach hinzuweisen. Sowohl die Daten zur Kinderarmut als auch zur Jugendarbeitslosigkeit und zu bestimmten Familienformen zeigen, dass überdurchschnittlich viele junge Menschen und Familien (auch Großeltern) sich in prekären Lebenslagen befinden. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen zur Ausgestaltung eines funktionierenden Gemeinwesens, das Benachteiligungen abbaut und Teilhabechancen eröffnet. – Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zu sein, bedeutet für die Stadt Bad Kreuznach, dass sie rechtlich, haushaltstechnisch, politisch und fachlich eine kohärente Gesamtstrategie für eine eigenständige Kinder-, Jugend- und Familienpolitik umsetzen kann.

Von der politischen Ebene her betrachtet, ist die Trägerschaft ausschlaggebend für ein starkes Politikfeld Kinder, Jugend und Familie in der Stadt. Mit dem Jugendhilfeausschuss existiert ein rechtlich festgeschriebenes und partizipativ besetztes Gremium der Kommunalpolitik, das Ziele und Richtungen der städtischen Umsetzung der Kinder- und Jugendhilfe vorgibt. Mithilfe dieses Gremiums ist eine demokratische Befassung mit einer kinder- jugend und familienfreundlichen Stadtpolitik möglich. Dies geschieht unter Beteiligung nicht nur von politischen VertreterInnen, sondern auch von freien Trägern und Fachpraxis, welche diese Felder beispielsweise über eigene Angebote und Einrichtungen bearbeiten. Auch die Einbindung von Ehrenamtlichen ist über den Jugendhilfeausschuss abgesichert. Jugendhilfeausschuss und Jugendamt stellen also eine verbindliche Infrastruktur für die Bearbeitung der Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie die kommunalen Herausforderungen dar.

Die örtliche Trägerschaft bietet darüber hinaus die Notwendigkeit und damit auch die Möglichkeit einer separaten (bedarfsorientierten) Planung für die Stadt in Form von z. B. statistischen Daten, Konzepten oder Netzwerken. Damit werden Besonderheiten der Stadt gegenüber anderen Gebietskörperschaften im Kreis in besonderer Weise berücksichtigt. (S. 28)

Ein Bereich der immer wichtiger wird: Für die Einwerbung verschiedenster Drittmittel oder die Bewerbung um Projekte ist häufig das Jugendamt antragsberechtigt. So kann eine direkte Beantragung von Fördermitteln (Land, Bund, Europa) oder von Projektvorhaben erfolgen.
Dies bezieht sich neben den anderen Leistungsbereichen, insbesondere auch auf die Jugendarbeit.
Gerade habe ich in meinem Forschungsschwerpunkt an der TH Köln eine große bundesweite Studie über Zugänge zur Internationalen Jugendarbeit für das Bundesjugendministerium durchgeführt und abgeschlossen. Eines der Ergebnisse war, wenn der Bund (bzw. Kommunen und Land) für jedem Jugendlichen eine internationale Reise oder internationale Jugendarbeit ermöglichen will (was er politisch in den Reden proklamiert) dann gelingt dies nur wenn die kommunale Jugendarbeit gestärkt wird. Ich habe vorgeschlagen: jedes Jugendamt soll vom Bund finanziert 2 zusätzliche Stellen für politische Bildung und internationale Jugendarbeit erhalten, um dieses Ziel zu ermöglichen.– Es kann gut sein, dass dieses Programm in den folgenden Jahren aufgelegt wird, okay, dann wird nach vollzogener Abgabe des Stadtjugendamtes der Landkreis Bad Kreuznach darüber entscheiden, ob ein entsprechender Antrag gestellt wird und ob die Stadt einen positiven Nutzen der zusätzlichen Gelder und Stellenanteile haben wird. Solche Programme des Bundes, der EU und der Länder werden in den nächsten Jahren immer wichtiger.

Eine Abgabe der Zuständigkeit würde den Wegfall des Jugendhilfeausschusses sowie der Verwaltung, bedeuten. Dieser Wegfall der Infrastruktur ginge einher mit einer Schwächung des Politikfelds Kinder, Jugend und Familie in der Stadt. Damit fielen ebenso Beteiligungsmöglichkeiten von freien Trägern, Fachpraxis und Ehrenamtlichen weg, da der Gegenstand der Beteiligung nicht mehr in den Händen der Stadt läge.

Nochmal zusammenfassend:
Für die Bearbeitung zentraler gesellschaftlicher Zukunftsaufgaben stellt die Kinder- und Jugendhilfe geeignete Instrumente zur Verfügung, die kommunalpolitisch verantwortet, geplant und gesteuert werden müssen. Die Ausgestaltung einer familienfreundlichen Kommune, die Verbesserung der Bildungsbedingungen für Kinder und Jugendliche sowie die Teilhabemöglichkeiten benachteiligter Menschen lassen sich nur mit einer auf die regionalen Bedarfslagen abgestimmten Kinder- und Jugendhilfe realisieren.

Als öffentlicher Träger der Kinder- und Jugendhilfe stehen den Kommunen die rechtlichen Möglichkeiten des SGB VIII zur Verfügung und damit auch die Legitimation, (fiskalisch) kinder-, jugend- und familienpolitische Schwerpunkte umsetzen zu können.
Fehlt dieser Status, anerkannter öffentlicher Träger der Jugendhilfe zu sein, sind fast alle Leistungen der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik freiwillige Leistungen und können bei prekären Haushaltslagen nur bedingt nachhaltig umgesetzt und abgesichert werden. Eine eigenständige und bürgernahe Kinder-, Jugend- und Familienpolitik wäre bei Abgabe des Status nicht mehr möglich. Die Kommunalpolitik verlöre ein für die BürgerInnen bedeutsames Handlungsfeld. (ISM 2013, 56).

Die Gestaltungsspielräume reichen von Schwerpunktlegungen im Kindertagesstättenbereich über die Angebote der Jugendarbeit, die Ausrichtung der Beratungsstelle bis hin zur stärkeren Einbindung von Vereinen und bürgerschaftlichem Engagement und generationenübergreifenden Projekten, die immer bedeutsamer werden. Bei Abgabe des bisherigen Status gingen die Möglichkeiten der eigenständigen Planung entlang der spezifischen politischen Ziele, fachlichen Schwerpunktlegungen z. B. über den Jugendhilfeausschuss und der Bearbeitung von konkreten Anliegen von BürgerInnen oder8Wirtschaft weitgehend verloren. Ich zitiere zum Abschluss nochmal aus dem Gutachten: (ISM 2013): „Vor dem Hintergrund von Herausforderungen für Kommunen und Potenzialen der Kinder- und Jugendhilfe wird eine Beibehaltung der örtlichen Trägerschaft der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in der kreisangehörigen Stadt Bad Kreuznach empfohlen.

Die Autoren damals weiter: „Diese Entscheidung sollte allerdings auch für einen längerfristigen Zeitraum getroffen werden. Die Entwicklung fachlich angemessener und wirtschaftlich effizienter Konzepte erfordert für alle Beteiligten Planungssicherheit. Wird alljährlich die Existenz des Jugendamtes in Frage gestellt, so schadet das nachhaltig der Innovationsfähigkeit allerbeteiligten Akteure in der Politik, Verwaltung sowie bei den Diensten und Trägern. Nachhaltigkeit in Planungsstrukturen und Angeboten erfordert mittelfristige Zeithorizonte. Sollte die Entscheidung für die Beibehaltung des Jugendamts ausfallen, ist abschließend dringend zu empfehlen, einen langfristigen Vertrag von mindestens 5 bis 10 Jahren mit dem Landkreis zu schließen, um Raum für Stärkung der Kooperation, Entstehung von Synergieeffekten, Weiterentwicklung der Hilfen etc. zu geben. Soweit 2013.

Aus meiner Sicht ist es nur als Skandal zu bezeichnen, dass wieder alles von vorne los gegangen ist und fachliche Argumente anscheinend kein Gehör finden. Es ist noch nicht zu spät, aus Gründen der Vernunft, falsche Entscheidungen zu revidieren und auf den Wert der kommunalen Selbstverwaltung zu setzen.

 

Alle Kinder, Jugendlichen, Familien und Großeltern der Stadt und des Landkreises würden davon profitieren.

Pressemitteilung: GRÜNE Stadtratsfraktion zum städtischen Jugendamt

Der seit vielen Jahren schwelende Verteilungskampf um die Finanzierung des städtischen Jugendamtes scheint entschieden zu sein: Dem Beschluss einer knappen bürgerlichen Mehrheit im Stadtrat folgend, soll unter dem Spardiktat ein funktionierendes System zur Jugendhilfe an den finanziell mindestens genauso schlecht aufgestellten Landkreis übertragen werden. Diese Aufgabenübertragung soll – bei gleicher Qualität – auf städtischer Seite eine jährliche Einsparung von mehreren Millionen zur Folge haben, angeblich ohne zukünftige Mehrkosten beim Kreis. Dies ist schlichtweg unmöglich, denn die Einsparungen in dem einen Haushalt (Stadt) würden in vergleichbarer Höhe in dem anderen Haushalt (Landkreis) anfallen; der Landkreis müsste diese durch eine höhere Kreisumlage – allesamt Steuergelder – ausgleichen. Die Alternative ist nur mit einer wesentlichen Verschlechterung bei Vielfalt, Qualität, Quantität und Personal denkbar.

Tragisch ist dabei, dass ein solcher Entschluss am meisten die Kinder und Jugendlichen und auch Mütter und Väter treffen wird, die  nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen:
– Kinder alleinerziehender Mütter und Väter
– Kinder, deren Eltern nicht in der Lage sind, sich angemessen zu kümmern,
– Kinder, die Gewalt oder Missbrauch erlebt haben oder ihm ausgesetzt sind, 
– Familien, die sich keinen Familienurlaub leisten können, usw.

Das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ISM) hat der Stadt in regelmäßigen Jugendhilfe-Berichten genau die sozialen Belastungsfaktoren wie Armut, Arbeitslosigkeit und eine hohe Quote an Alleinerziehenden (33 %) bestätigt, die gänzlich anders sind als im Kreis. Fachleute betonen, dass es in diesem Fall umso wichtiger ist, die gesamten Strukturen der städtischen Jugendhilfe miteinander abzustimmen und Angebote passgenau und zielgerichtet zu planen.

Bisher konnte im Jugendhilfeausschuss der Stadt bürgernah, sozialräumlich und beteiligungsorientiert eine Planung der städtischen Angebote, Ferienfreizeiten, Beratungsstellen und Kindertagesstätten vorgenommen werden. Seit mehr als 20 Jahren konnte die Stadt dafür erhebliche Gelder aus Landes-, Bundes- und EU-Programmen einwerben. Diese zusätzlichen Finanzquellen würden mit Abgabe des Jugendamts versiegen.

In der Diskussion um die „Einsparmaßnahme“ fehlt der fachliche Blick auf die Folgen dieser Entscheidung aus Sicht der GRÜNEN Fraktion vollkommen. Das Jugendamt leistet seit Jahren nicht nur ein breites Angebot für Benachteiligte. Alle Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit von der Arbeit des Jugendamts zu profitieren: Kinderfreizeiten, Begegnungsfahrten, Mädchensamstage, das Kinderdorf und die Jugendräume in den Stadtteilen gehören zum Beispiel zum Angebot. Die „Einsparmaßnahme“ betrifft u.a.  auch Einrichtungen wie den Kinderschutzbund, die Alternative JugendKultur (AJK), die Kunstwerkstatt, die Mühle, die Jugendverbandsarbeit, die Quartiersarbeit im Pariser Viertel und in der Neustadt und andere freie Träger: ein feingliedrig auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen abgestimmte Netzwerk, das an vielen Stellen in unserer Stadt vorbeugend und begleitend tätig ist und dabei Basisarbeit leistet für Teilhabe, soziale Bindung und Demokratiebildung. Eine Einschränkung dieser Arbeit oder gar ein Wegfall von Institutionen schadet unserem städtischen Gemeinwesen.

Aus Sicht der GRÜNEN Stadtratsfraktion würden durch diesen Schritt bei der Stadt nicht nur Kosten eingespart, sondern auch wesentliche Gestaltungsmöglichkeiten genommen und Verantwortung für ein Fünftel ihrer Bevölkerung abgegeben.

Wir sehen den Stadtrat weiterhin in der Verantwortung, sich umfassend und nachhaltig um die Belange unserer Jugend in der Stadt zu kümmern! Die GRÜNEN Bad Kreuznach haben sich aus den genannten Gründen immer für den Erhalt des Stadtjugendamtes eingesetzt. Wenn es nun tatsächlich so ist, dass zwischen Kreis und Stadt keine haushalterisch darstellbare Einigung zu den Kosten erreicht werden kann, so fordern wir, dass alle finanziellen und fachlichen Auswirkungen für Stadt und Kreis transparent gegenübergestellt und geprüft werden vor dem Hintergrund der Ausschöpfung aller nur möglichen Einnahmequellen. Dabei gilt es, die bestmögliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen.

Altes REWE-Gelände wird ein Filetstück inmitten der Stadt

FotoAltes Rewegelände, Foto Uli Schug

Bei Nebel und Regen waren die Grünen des Ortsverbandes Nahe-Glan unterwegs, um sich über den Stand der Dinge auf dem Grundstück des alten REWE-Marktes in Bad Sobernheim zu informieren. Die Baulücke an prominenter Stelle, in direkter Nachbarschaft historischer Gebäude wie Amtsgericht, alte Synagoge, Hohe Burg und Malteserkapelle erfordert einen gekonnten Umgang mit der alten Bausubstanz.
Wie damit umzugehen sei sowie weitere Fragen zur Bebauung dieses Gebietes stellten sich die Grünen vor Ort. Einer Festlegung auf die Art und Größe des Baukörpers, die Anzahl und Lage der Stellplätze, Möglichkeiten des Car-Sharings sowie Ladestationen für Pedelecs und E-Autos sollte auf jeden Fall eine Bedarfsanalyse vorausgehen. Neben einer nachhaltigen urbanen Bebauung spielt v.a. die Qualität der Freiflächen eine große Rolle. Auch die Größe der Wohneinheiten, die entstehen sollen, bzw. eine höhere Flexibilität durch zuschaltbare Räume wurden vor Ort angesprochen. Fragen nach dem Zusammenleben von Jung und Alt, von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen müssen zukünftig viel stärker diskutiert und beantwortet werden.

Insgesamt kamen die Teilnehmenden des Ortstermins aufgrund der hohen Sensibilität des Ortes zu dem Ergebnis, dass ein Architektur-Wettbewerb ausgelobt werden sollte. Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch, die umliegenden öffentlichen Räume mit einzubinden.

Zwar sei im kleinen Kreise schon 2016 eine Ideenwerkstatt zur Gymnasialstraße durchgeführt worden und liegen auch erste Bauskizzen für das Gelände vor, allerdings müssen neue Entwicklungen und aktuelle Klimaschutzziele mit in die weitere Entscheidungsfindung einfließen. Auf den vorliegenden Ideen (z.B. „Felke-Stadt der Plätze“) kann aufgebaut werden. Die hier formulierten Fragen und Ideen können im weiteren Beteiligungsprozess und als konkrete Vorgaben für den anschließenden Wettbewerb dienen.

Oeffentlicher Anzeiger 04.01.2020

Die VG-Fraktion der Grünen hat sich konstituiert!

Kurz vor Weihnachten hat sich die neue Fraktion der Grünen erstmalig getroffen. Sie besteht aus:

Barbara Bickelmann,
Roland Ruegenberg
Volker Kohrs
Zoé Ammann
Frank Joerg

Als Fraktionsvorsitzende wurde Barbara Bickelmann gewählt, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender ist Roland Ruegenberg.

Am 12.12.2019 wurde im Stadtrat Bad Kreuznach der „Antrag zum Klimaschutz“ beschlossen

Es ist ein Schritt in die richtige Richtung – auch wenn es nur ein Anfang sein kann.

Hier der Inhalt zum Nachlesen:

Die Auswirkungen des Klimawandels sind zunehmend spürbar. Wetterextreme wie Hitzesommer, Trockenperioden oder Starkregenereignisse haben ihre Spuren hinterlassen. Nur ein engagierter Klimaschutz mit wirksamen Maßnahmen auf internationaler, nationaler, regionaler, kommunaler und auch individueller Ebene kann helfen, die 2015 in Paris vereinbarten Klimaziele erreichen zu können. Der Stadtrat Bad Kreuznach ist sich dieser Verantwortung bewusst und beschließt wie folgt:

1 Klimaschutz als eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben
Der Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach bekennt sich zu den Zielen des Klimaschutzabkommens von Paris. Der Klimakrise muss global und auf allen Ebenen entgegengewirkt werden. Daher erklärt auch der Stadtrat Bad Kreuznach den Klimaschutz zu einer der wichtigsten Zukunftsaufgaben, die schnell und konsequent in Angriff genommen werden muss. Die Stadt nimmt ihre Verantwortung an und setzt sich ungeachtet ihrer vielfältigen Aufgaben in den Grenzen ihrer Möglichkeiten für einen wirksamen Klimaschutz ein, der künftig bei den Entscheidungen berücksichtigt werden soll.

2 Klimaneutrale Verwaltung bis 2030
Der Stadtrat setzt sich zum Ziel, bis 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu verwirklichen. Alle Bereiche der Stadtverwaltung, wie Schulen, sonstige Gebäude, deren Wärme- und Stromversorgung, der Fuhrpark, Dienstreisen etc. sollen bis dahin CO2-neutral sein. Dies gilt auch für angemietete Räumlichkeiten sowie bei der Vergabe von Aufträgen und dem Beschaffungswesen. Ausnahmeregelungen, z.B. für das Feuerwehrwesen, sind vorzusehen.Ebenso gilt das Ziel der Klimaneutralität in den städtischen Gesellschaften und Beteiligungen.

3 Ökologischer Fußabdruck / Berücksichtigung des Klimaschutz in allen Entscheidungen
Der Stadtrat beschließt für seine Gremien und empfiehlt den städtischen Gesellschaften, dass Beschlussvorlagen künftig Angaben zu ihren voraussichtlichen Auswirkungen auf den Klimaschutz enthalten.

4 Energetische Sanierung / Ziele für direkte Nullemissionen in städtischen Liegenschaften
Die energetische Sanierung aller im Eigentum der Stadt befindlichen Gebäude ist zwingend geboten. Bis Herbst 2021 sind eine Prioritätenliste sowie ein Zeitplan der Umsetzung unter Einbeziehung aller Fördermöglichkeiten vorzulegen

5 Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit
Die Stadt verpflichtet sich, sämtliche Maßnahmen sozial gerecht umzusetzen und die Teilhabe von Personen mit geringem Einkommen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

6 Klimaschutzmanagement und Klimaschutzkonzept
Der Stadtrat legt diesem Antrag die bereits beschlossene Schaffung der Stelle eines Klimamanagers mit allen damit verbundenen Aufgaben wie auch die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts inkl. Energie- und Stadtklimabericht zugrunde.

7 Klimaschutz in der Bauleitplanung
Eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe befasst sich zeitnah mit den „Planungsleitsätzen für die Bauleitplanung und Stadtentwicklung“, um einen Konsens für die zukünftig anzuwendenden Leitsätze herzustellen und hierzu einen Beschluss in einer der nächsten Sitzungen zu fassen.

8 Verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Klimaschutz und –anpassung
Auch verwaltungsintern soll sich unter Federführung des Klimaschutzbeauftragten eine Klimaschutzkommission bilden, die Ideen zur klimafreundlichen Entwicklung von Strukturen in der Verwaltung ergebnisoffen berät und den Stadtrat regelmäßig informiert.

9 Ausbau ÖPNV und Radverkehr
Der Ausbau des ÖPNV und die Herstellung guter und verknüpfter Radwegeverbindungen innerhalb der Stadt und zu den Stadtteilen ist eine vorrangige Aufgabe. Dazu gehört auch eine einheitliche Wabe für das Stadtgebiet. Zur Verwirklichung dieser Ziele muss der ÖPNV kommunale Pflichtaufgabe werden.

10 Vernetzung des Klimaschutzes auf Kommunal-/Landes-/Bundesebene
Die Stadt wird sich auch bei den kommunalen Spitzenverbänden für diese Thematik einsetzen, um eine bessere Vernetzung zwischen den Kommunen sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene zu erreichen und damit um Unterstützung für diese Ziele zu werben.

11 Natur und Grün
Für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigenümer soll die Stadtverwaltung alljährlich beim Versenden des Grundsteuerbescheides eine motivierende, erklärende Information beifügen, in der die wesentlichen Rechte und Pflichten bzgl. der Pflege eines Grundstücks anschaulich erläutert werden.   

Der Kreisverband in Social-Media