Pressemitteilung - Foulspiel der CDU? Prüfung durch den Landeswahlleiter

Die GRÜNEN in der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg bemängeln unterschiedliche Maßstäbe bei der Verteilung von politischen Wahlinformation über das verbandgemeindeweite Amts- bzw. Mitteilungsblatt.

Hintergrund: im vergangenen Jahr hat die Fusion der ehemaligen VGs Langenlonsheim und Stromberg stattgefunden. Bezüglich der Wahlwerbung im Amtsblatt bestanden in beiden Verbandsgemeinden unterschiedliche Regelungen. In der VG Langenlonsheim waren politische Beilagen erlaubt, in Stromberg untersagt. Auch bei der ersten VG-Ratswahl im Frühjahr 2020 wurden wir GRÜNE auf diese alte Regelung hingewiesen und uns eine Beilage untersagt. Dies haben wir akzeptiert. Auch im jetzigen Wahlkampf haben wir eine Beilage in der gesamten VG über den zuständigen Wittich-Verlag beauftragen wollen. Dies wurde uns wiederum für das Gebiet der ehemaligen VG Stromberg untersagt.

Im aktuellen Amtsblatt Nr. 06, das am 11.02. verteilt worden ist, befindet sich nun doch eine mehrseitige Beilage der CDU im amtlichen Teil. Diese wurde zeitgleich mit dem Wahlaufruf der Verwaltung verteilt.

„Wird hier mit zweierlei Maß gemessen oder wurden alte Beschlüsse einfach aufgehoben? Warum wurde uns GRÜNEN das versagt, was der CDU erlaubt wurde?“ wundert sich Tim Markovic, Vorstandssprecher der GRÜNEN in der Verbandsgemeinde.

„Wir sehen hier eine Benachteiligung aller anderen Parteien. Selbst wenn wir mit allen Helfern oder der Post unsere Wahlinformation verteilen, erreichen wir jetzt – aufgrund der Briefwahl - nicht mehr alle Haushalte, bevor diese eine Wahlentscheidung fällen. Das Amtsblatt und damit die Beilage der CDU wurden aber bereits zugestellt. Das ist ein Foulspiel der CDU, welches wir jetzt vom Landeswahlleiter überprüfen lassen.“, teilen die GRÜNEN mit.

Wir GRÜNE fordern Aufklärung und wünschen uns einen fairen Wahlkampf mit gleichen Voraussetzungen– auch und gerade für kleinere Parteien.

 gez. Tim Markovic, Vorstandssprecher

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