Die Grünen im Stadtrat Bad Sobernheim unterstützen ausdrücklich das Vorhaben von Stadt und Verbandsgemeinde Nahe Glan, im Sobernheimer Stadtforst einen Heil- und Aktivwald einzurichten. Sie verfolgen darüber hinaus eine Höherqualifizierung des Waldgebietes durch die Anerkennung als Kur- und Heilwald gemäß § 20 Landeswaldgesetz sowie der Landesverordnung an Kur- und Heilwälder, die seit Januar 2021 vorliegt. Die Anerkennung biete Vorteile sowohl für die Nutzer durch evaluierte medizinische Indikationen als auch für die Anbieter (Werbemaßnahmen, Chance der Tourismussteigerung). Im Vergleich dazu sei der Begriff Heil- und Aktivwald ein rechtlich nicht geschützter Phantasiebegriff. Bereits im Juni 2020 hatte der Stadtrat Bad Sobernheim dem Antrag der Grünen zugestimmt, das Konzept auf die Anerkennung als Kur- und Heilwald zu überprüfen. In Deutschland haben derzeit Heringsdorf in Mecklenburg-Vorpommern und seit Mai 2021auch Lahnstein in Rheinland-Pfalz einen staatlich anerkannten Kur- und Heilwald.
Die Ratsgrünen untermauern ihre Forderung nach einer höheren Qualifizierung damit, dass Bad Sobernheim als Felke-Heilbad staatlich anerkannt ist (§ 3 Landes-Kurortgesetz) und die Felke-Kur für ein breites Krankheitsspektrum* empfohlen werde (www.ferienregion-nahe-glan.de). Deshalb sei es richtig zu prüfen, ob das vorliegende Konzept „Felke Heil- und Aktivwald“ nicht auch die Anforderungen für einen staatlich anerkannten Kur- und Heilwald nach Landeswaldgesetz und Landesverordnung erfülle.
„Bad Sobernheim hat schon heute das Alleinstellungsmerkmal `Felke-Kurbad´; Ein hochwertiges Angebot anerkannter Therapieprogramme auf der Grundlage von Indikationsgutachten ist daher erstrebenswert. Die Kurhäuser und die Asklepios-Katharina-Schroth-Klinik bieten hierfür gute Voraussetzungen, “, so Christiane Baumgartl-Simons, Vorsitzende Grüne-Ratsfraktion Bad Sobernheim. Bisher haben nur Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz gesetzliche Vorgaben für Kur- und Heilwälder. Kommunen mit einem staatlich anerkannten Kur- und Heilwald sind Heringsdorf in Mecklenburg-Vorpommern und Lahnstein in Rheinland-Pfalz. Das qualifizierte Vorgehen von Lahnstein (Beauftragung von Indikationsgutachten, Kooperationsvereinbarungen mit Heringsdorf, frühzeitiges Einbinden der Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz) hat die Aufnahme des Begriffes Kur- und Heilwald in das Landeswaldgesetz sowie die Festlegung der Kriterien in einer Rechtsverordnung veranlasst