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Statement des OV Bad Kreuznach zur Bewerbung von Juliane Rohrbacher als hauptamtliche Beigeordnete

Statement des OV Bad Kreuznach zur Bewerbung von Juliane Rohrbacher:

Juliane Rohrbacher ist für uns die ideale Kandidatin für das Amt der hauptamtlichen Beigeordneten in Bad Kreuznach.

Mit ihrer mehrjährigen Führungserfahrung in kommunalen Entwicklungsprojekten, ihrer klaren Haltung und ihrer strukturierten Arbeitsweise hat sie gezeigt, dass sie Verantwortung übernimmt und komplexe Prozesse erfolgreich steuern kann.

Ob als Leiterin integrierter Stadtentwicklungsprojekte oder als Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses – sie bringt Menschen zusammen, denkt lösungsorientiert und handelt im Sinne des Gemeinwohls. Ihre Fähigkeit, fachliche Tiefe mit politischem Gespür zu verbinden, überzeugt uns ebenso wie ihr konsequenter Einsatz für soziale Gerechtigkeit, Beteiligung und Transparenz.

Als Vorstand des Ortsverbands Bad Kreuznach von Bündnis 90/Die Grünen unterstützen wir ihre Bewerbung ausdrücklich. Wir sind überzeugt: Juliane Rohrbacher steht für eine zukunftsfähige, gerechte und engagierte Stadtpolitik – genau das, was Bad Kreuznach jetzt braucht.

Presseerklärung:
Juliane Rohrbacher bewirbt sich um das Amt der hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Bad Kreuznach. Als engagierte Kreuznacherin, Mutter und Fachfrau mit langjähriger Erfahrung in Stadtentwicklung und Sozialpolitik möchte sie ihre Kompetenzen künftig in verantwortlicher Position für die Stadt einbringen.
Erfahrung und Engagement
Seit 2019 ist
Frau Rohrbacher Mitglied des Stadtrats und seit 2022 Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses. In dieser Rolle hat sie sich intensiv mit Themen wie Kita-Finanzierung, Digitalisierung der Verwaltung und der Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes auseinandergesetzt. Ihr Ziel: nachhaltige Lösungen für die Menschen in Bad Kreuznach zu entwickeln.
Beruflich leitete sie über zehn Jahre Projekte zur integrierten Stadtteilentwicklung bei der Stadt Beratung Dr. Sven Fries. Zu ihren Referenzprojekten zählen das Innenstadt-Management in Bonn und das Quartiersmanagement in Koblenz-Neuendorf. Ihr Fokus lag stets auf der Einbindung der Öffentlichkeit und der bedarfsgerechten Gestaltung von Investitionen.
Lokale Verwurzelung und Vision
Als Gründerin und Vorstand des Vereins „Alternative JugendKultur e.V.“ kennt
Frau Rohrbacher die Herausforderungen sozialer Träger aus eigener Erfahrung. Der Verein, der seit 2015 als Träger der Jugendhilfe anerkannt ist, engagiert sich für kulturelle Vielfalt und ist aktuell an einem geförderten Projekt mit 1,5 Millionen Euro beteiligt.
Persönliche Haltung
Frau Rohrbacher betont: „Gute Sozialpolitik entsteht durch Zusammenarbeit und Transparenz.“ Sie setzt sich für den Erhalt des städtischen Jugendamts ein und will sich für faire Refinanzierungsmöglichkeiten stark machen. Als parteilose Kandidatin schätzt sie den sachorientierten Dialog und die Kooperation aller Akteure.

Pressemitteilung der Stadtratsfraktion zum Jugendamt

Grüne Stadtratsfraktion zur geplanten Landesgesetzgebung zum städtischen Jugendamt

Die geplante Gesetzgebung schafft endlich die finanzielle Gleichbehandlung der Jugendämter großer kreisangehöriger Städte im Vergleich zu den Landkreisen. Die Stadt Bad Kreuznach bekommt durch das Gesetz 6,9 Mio. Euro mehr aus dem Finanzausgleich des Landes. Angesichts der wachsenden Aufgaben zum Beispiel durch das Ganztagsförderungsgesetz sind aber mehr denn je Land und Bund gefragt, um das Budget der Jugendhilfe für alle Jugendämter angemessen auszugestalten.

Wer nun eine neue Abgabe-Diskussion des Jugendamts beginnt, kennt die Finanzierung unseres Landkreises nicht ausreichend. Als kreisangehörige Stadt sind wir zur Zahlung einer Kreisumlage verpflichtet. Steigen die Kosten des Landkreises – etwa durch die Übernahme der Jugendhilfe der Stadt Bad Kreuznach – wird die Stadt auf diesem Weg weiterhin zu Kasse gebeten. Und das um den Preis einer eigenständigen Kinder-, Jugend- und Familienpolitik in unserer Stadt: Eine Abgabe des Jugendamts bedeutet die Übergabe der Jugendhilfeplanung an den Landkreis. Zuständig bleiben wir allerdings weiterhin zum Beispiel für unsere Kindertagesstätten, nur dass wir nicht mehr selbst entscheiden können wie hoch der Bedarf ist oder ob wir an unserer ausgezeichneten Kitasozialarbeit festhalten wollen. Bei der nun gegebenen gleichen Refinanzierung der Jugendhilfe in Stadt und Kreis, gibt es also keinen plausiblen Grund über Abgaben zu phantasieren.

 

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