Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zunächst gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde für die Zusammenstellung der Haushaltszahlen. Die Beratung im Rat ist, wie immer, gut vorbereitet worden.
Jedes Jahr ist der Beschluss über den Haushalt einer der zentralen Beschlüsse des Jahres.
In diesem Jahr um so mehr, da es um eine Klärung geht, wie die Bürgerinne und Bürger künftig durch die Grundsteuer-B belastet werden.
Zur Erklärung:
Die allgemeine Neuberechnung der Grundsteuer führt derzeit dazu, dass Gewerbeflächen entlastet werden und die Wohnbebauung belastet wird. Die Grundsteuer-Kosten für Wohngebäude steigen. Das merken die Eigentümerrinnen und Eigentümer, aber auch die Mieterinnen und Mieter.
Die Landesregierung ist dabei, den Weg für differenzierte Grundsteuer-B-Hebesätze zu ebnen. Das heißt, es wird den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden, rückwirkend ab Januar unterschiedliche Hebesätze für Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke zu erheben. Das haben die GRÜNEN im Ortsgemeinderat im Januar vorgeschlagen und schlagen es immer noch vor. Eine Mehrheit im Rat, voran die Freie Liste, hat das im Januar abgelehnt.
Jetzt setzen Freie Liste und CDU aber noch einen obendrauf. Nicht nur, dass differenzierte Hebesätze zur Entlastung der Wohnbevölkerung abgelehnt werden. Jetzt soll der Hebesatz für Wohngrundstücke auch noch erhöht werden, von 465% auf 500%.
Die durch die Grundsteuerreform belastete Bevölkerung soll von der Ortsgemeinde jetzt noch mal zusätzlich belastet werden.
Freie Liste und CDU haben dafür die Verantwortung und werden dann der Bevölkerung einiges zu erklären haben.
Die GRÜNEN fordern, zum bisherigen Hebesatz von 465% wieder zurückzukehren und bringen das hiermit als Änderungsantrag zum Haushalt ein.
Vielen Dank!
Ellen Lemmer
stv. Fraktionsvorsitzende
Bündnis 90 / DIE GRÜNEN im Ortsgemeinderat Langenlonsheim
20. März 2025
Anmerkung: Der Antrag der GRÜNEN wurde mit Mehrheit (besonders durch die großen
Fraktionen im Ortsgemeinderat) abgelehnt.