Auf ihrer monatlichen Fraktionssitzung diskutierten die Langenlonsheimer GRÜNEN den Haushalt 2025 der Ortsgemeinde Langenlonsheim. Dabei forderten sie erneut die Einführung differenzierter Grundsteuer-B-Hebesätze noch für das laufende Haushaltsjahr 2025.
Zur Erinnerung: Die Neuberechnung der Grundsteuer-B wird absehbar dazu führen, dass unveränderte Hebesätze zu ungleichen finanziellen Belastungen der Grundstückseigentümer führen. Während Eigentümer von Wohngebäuden höhere Zahlungen leisten müssen, werden Gewerbegrundstücksbesitzer entlastet. Um dieser Schieflage entgegenzuwirken, hat die rheinland-pfälzische Ampel-Koalition das Grundsteuerhebesatzgesetz vorgeschlagen. Dieses Gesetz soll es den Kommunen ermöglichen, ab 2025 differenzierte Grundsteuerhebesätze einzuführen. Differenzierte Grundsteuerhebesätze geben der Ortsgemeinde die Möglichkeit, Wohnimmobilien steuerlich zu entlasten, während Nichtwohngrundstücke stärker belastet werden könnten. Dadurch könnte die nach der Grundsteuerreform entstandene Schieflage ausgeglichen werden, jedenfalls dann, wenn eine Ortsgemeinde den politischen Willen dazu hat.
Für die GRÜNEN kommentierte ihr Fraktionsvorsitzender Karl-Wilhelm Höffler: „Die bisherige Diskussion in den Gremien der Ortsgemeinde ist ernüchternd. Freie Liste und CDU scheinen nicht bereit zu sein, für das Haushaltsjahr 2025 differenzierte Grundsteuer-B-Hebesätze einzuführen. Diese Verweigerung einer steuerlichen Entlastung werden die Besitzer von Wohneigentum im Geldbeutel spüren – genauso wie die Mieter über ihre Nebenkostenabrechnung. Die Freie Liste und die CDU in Langenlonsheim werden der Wohnbevölkerung einiges zu erklären haben!“
v.i.S.d.P.
Karl-Wilhelm Höffler
Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Ortsverband Guldenbachtal, Sprecher