Leider wurde unser Antrag zum Verbot von Glyphosat auf Flächen in er Stadt Bad Kreuznach sowohl im Landwirtschaftsausschuss als auch im Umweltausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Hier der Antragstext:
Kein Einsatz des krebsverdächtigen und biodiversitätsschädlichen/-vernichtenden Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf Flächen der Stadt Bad Kreuznach
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin!
Der Stadtrat fasst in der Sitzung am 22.02.2018 folgenden Beschluss:
1. Die Stadt Bad Kreuznach verzichtet bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.
2. Private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt Bad Kreuznach zur Pflege von Grün-, Sport- und und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
3. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
4. Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glyphosat-haltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.
5. Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Grünflächenamt) wird für alle kommunale Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weitestgehend ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.
Begründung: Mehr als 1 Million Menschen haben 2016/17 die Europäische Bürgerinitiative gegen Glyphosat unterschrieben, darunter überproportional viele Deutsche. Trotzdem hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt Ende November 2017 im Alleingang die Zustimmung zu einer 5-jährigen Genehmigungserneuerung erteilt und damit eine EU-Mehrheit hergestellt. Kaum jemand rechnet derzeit mit einer weiteren Genehmigungserneuerung. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, den Ausstieg einzuleiten. Zum Hintergrund: Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Diese Einstufung bestätigt frühere Hinweise auf eine gesundheitsschädigende Wirkung.1 Die zuständigen Behörden relativieren diese Hinweise allerdings bisher zu einem „wahrscheinlich nicht krebserregend“. Zudem sind glyphosathaltige Herbizide laut Umweltbundesamt entscheidend mitverantwortlich für den dramatischen Verlust an biologischer Vielfalt in der Agrarlandschaft. Rückstände sind bei Menschen und Tieren sowie in Böden, Gewässern und zahlreichen Lebensmitteln nachweisbar. Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen. Thüringen setzt sich im Bundesrat für bundesweite Anwendungsbeschränkungen auch in der Landwirtschaft ein.2 Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen.3 Zudem haben die meisten Bau- und Gartenmarktunternehmen wie toom, OBI und Bauhaus Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten gestrichen. Die Stadt Bad Kreuznach nimmt dieses Handeln zum Vorbild und möchte mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger und dem Schutz der Umwelt gerecht werden. Dass und wie es geht, zeigen bereits 90 andere „pestizidfreie Kommunen“ in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
H. Bläsius