Es ist ein Schritt in die richtige Richtung – auch wenn es nur ein Anfang sein kann.
Hier der Inhalt zum Nachlesen:
Die Auswirkungen des Klimawandels sind zunehmend spürbar. Wetterextreme wie Hitzesommer, Trockenperioden oder Starkregenereignisse haben ihre Spuren hinterlassen. Nur ein engagierter Klimaschutz mit wirksamen Maßnahmen auf internationaler, nationaler, regionaler, kommunaler und auch individueller Ebene kann helfen, die 2015 in Paris vereinbarten Klimaziele erreichen zu können. Der Stadtrat Bad Kreuznach ist sich dieser Verantwortung bewusst und beschließt wie folgt:
1 Klimaschutz als eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben
Der Stadtrat der Stadt Bad Kreuznach bekennt sich zu den Zielen des Klimaschutzabkommens von Paris. Der Klimakrise muss global und auf allen Ebenen entgegengewirkt werden. Daher erklärt auch der Stadtrat Bad Kreuznach den Klimaschutz zu einer der wichtigsten Zukunftsaufgaben, die schnell und konsequent in Angriff genommen werden muss. Die Stadt nimmt ihre Verantwortung an und setzt sich ungeachtet ihrer vielfältigen Aufgaben in den Grenzen ihrer Möglichkeiten für einen wirksamen Klimaschutz ein, der künftig bei den Entscheidungen berücksichtigt werden soll.
2 Klimaneutrale Verwaltung bis 2030
Der Stadtrat setzt sich zum Ziel, bis 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu verwirklichen. Alle Bereiche der Stadtverwaltung, wie Schulen, sonstige Gebäude, deren Wärme- und Stromversorgung, der Fuhrpark, Dienstreisen etc. sollen bis dahin CO2-neutral sein. Dies gilt auch für angemietete Räumlichkeiten sowie bei der Vergabe von Aufträgen und dem Beschaffungswesen. Ausnahmeregelungen, z.B. für das Feuerwehrwesen, sind vorzusehen.Ebenso gilt das Ziel der Klimaneutralität in den städtischen Gesellschaften und Beteiligungen.
3 Ökologischer Fußabdruck / Berücksichtigung des Klimaschutz in allen Entscheidungen
Der Stadtrat beschließt für seine Gremien und empfiehlt den städtischen Gesellschaften, dass Beschlussvorlagen künftig Angaben zu ihren voraussichtlichen Auswirkungen auf den Klimaschutz enthalten.
4 Energetische Sanierung / Ziele für direkte Nullemissionen in städtischen Liegenschaften
Die energetische Sanierung aller im Eigentum der Stadt befindlichen Gebäude ist zwingend geboten. Bis Herbst 2021 sind eine Prioritätenliste sowie ein Zeitplan der Umsetzung unter Einbeziehung aller Fördermöglichkeiten vorzulegen
5 Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit
Die Stadt verpflichtet sich, sämtliche Maßnahmen sozial gerecht umzusetzen und die Teilhabe von Personen mit geringem Einkommen am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
6 Klimaschutzmanagement und Klimaschutzkonzept
Der Stadtrat legt diesem Antrag die bereits beschlossene Schaffung der Stelle eines Klimamanagers mit allen damit verbundenen Aufgaben wie auch die Erstellung eines Klimaschutzkonzepts inkl. Energie- und Stadtklimabericht zugrunde.
7 Klimaschutz in der Bauleitplanung
Eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe befasst sich zeitnah mit den „Planungsleitsätzen für die Bauleitplanung und Stadtentwicklung“, um einen Konsens für die zukünftig anzuwendenden Leitsätze herzustellen und hierzu einen Beschluss in einer der nächsten Sitzungen zu fassen.
8 Verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Klimaschutz und –anpassung
Auch verwaltungsintern soll sich unter Federführung des Klimaschutzbeauftragten eine Klimaschutzkommission bilden, die Ideen zur klimafreundlichen Entwicklung von Strukturen in der Verwaltung ergebnisoffen berät und den Stadtrat regelmäßig informiert.
9 Ausbau ÖPNV und Radverkehr
Der Ausbau des ÖPNV und die Herstellung guter und verknüpfter Radwegeverbindungen innerhalb der Stadt und zu den Stadtteilen ist eine vorrangige Aufgabe. Dazu gehört auch eine einheitliche Wabe für das Stadtgebiet. Zur Verwirklichung dieser Ziele muss der ÖPNV kommunale Pflichtaufgabe werden.
10 Vernetzung des Klimaschutzes auf Kommunal-/Landes-/Bundesebene
Die Stadt wird sich auch bei den kommunalen Spitzenverbänden für diese Thematik einsetzen, um eine bessere Vernetzung zwischen den Kommunen sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene zu erreichen und damit um Unterstützung für diese Ziele zu werben.
11 Natur und Grün
Für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigenümer soll die Stadtverwaltung alljährlich beim Versenden des Grundsteuerbescheides eine motivierende, erklärende Information beifügen, in der die wesentlichen Rechte und Pflichten bzgl. der Pflege eines Grundstücks anschaulich erläutert werden.