Änderungsantrag: Baumschutzsatzung / Top 7 § 1 Schutzzweck (3)

Änderungsantrag: Baumschutzsatzung / Top 7 § 1 Schutzzweck (3)

Mit Schreiben zum 28.06.2023 reichen Annette Thiergarten (Mitglied des Stadtrats) und Andrea Manz (Fraktionssprecherin) einen Antrag zur Änderung der Baumschutzsatzung ein.


"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 

hiermit beantragen wir die Änderung der geplanten Baumschutzsatzung§ 1 Schutzzweck (3) wie folgt:

„Geschützt sind a) Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm und mehr…“

Begründung:

Unstrittig ist, das Hitze und Dürre-Perioden zunehmen, große Bäume wie natürliche Klimaanlagen wirken, Schatten bieten und für Abkühlung sorgen. 

Fachleute empfehlen einen Baumschutz in Städten ab einem Stammumfang von 80 cm, da es natürlich abhänging von der Baumart, mehrere Jahrzehnte dauert, bis ein Baum diesen Umfang erreicht. In anderen Kommunen wird dies bereits mit Erfolg umgesetzt (Bretzenheim, Mainz, Ingelheim etc.) Neupflanzungen sind mit immer mehr Aufwand (Bewässerung) verbunden weswegen es auch kostengünstiger ist, vorhandene Baumbestände zu schützen. Es ist ein sinnvoller Beitrag zur Klimawandelanpassung und ein Beitrag zur Gesundheitsvorsorge (als Teil von Hitzeaktionsplänen).Weil Bürger*innen in Bad Kreuznach die Notwendigkeit erkannt haben und außerdem „die Schönheit unserer Stadt“ erhalten wollen, wurde eine Petition für eine Baumschutzsatzung ab einem Stammumfang von 80 cm gestartet. Die Petition läuft bis September und hat schon jetzt über 600 Unterstützer*innen aus dem Stadtgebiet Bad Kreuznach und Bad Münster, und fast 900 in ganz Deutschland. Wenn die Petition noch bis September läuft, werden es deutlich mehr sein.(www.openpetition.de/petition/statistik/wir-brauchen-eine-baumschutzsatzung-fuer-bad-kreuznach)"

Zum ganzen Antragsformular: Link (.pdf)

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