Prof. Dr. Armin Grau: „Reformen verbessern die Versorgungsqualität“
„Die hausärztliche Versorgung wird verbessert und die Versorgungsqualität gestärkt.“ Prof. Dr. Armin Grau, Arzt, Bundestagsabgeordneter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags, informierte in der Alten Grundschule in Bad Sobernheim über die Reformen der Bundesregierung im Gesundheitswesen. Unter den Anwesenden waren auch Fachkräfte aus den Gesundheitsberufen.
„Alle von Hausärztinnen und Hausärzten erbrachten Leistungen werden künftig voll vergütet. Eine Vorhaltepauschale stärkt etwa die Versorgung in Pflegeheimen, eine Versorgungspauschale ermöglicht mehr Termine in Hausarztpraxen“, nannte Armin Grau einige der Punkte, um die Bedingungen attraktiver zu gestalten. „Hausärztinnen und Hausärzte werden immer wichtiger. Sie sind meist die erste Ansprechstation bei gesundheitlichen Problemen und helfen weiter. Es geht auch darum, die Gesundheit der Menschen länger zu erhalten.“
Auch für Kinder und Erwachsene mit Behinderung gebe es Erleichterungen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln zur besseren Teilhabe und Mobilität.
Die stationäre Grundversorgung werde flächendeckend und wohnortnah sichergestellt. Insbesondere für ländliche Regionen gäbe es Verbesserungen: Es werde Versorgungszentren geben, in denen stationäre Eingriffe und ambulante ärztliche Behandlungen, wie auch Kurzzeit- oder Übergangspflege erbracht werden können. Sie sollen gemeinsam mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegekräften das Herz der regionalen Gesundheitsversorgung bilden. Diese Krankenhäuser in ländlichen Räumen können an der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung teilnehmen, wenn es in diesen Regionen zu wenig niedergelassene Ärzte gibt, führte der Gesundheitspolitiker der GRÜNEN aus. Krankenhäuser, die gerade in dünnbesiedelten Regionen für die Versorgung zwingend notwendig sind, erhielten künftig ein Garantiebudget.
Sogenannte Leistungsgruppen sind Kern der Reform für ein modernes Krankenhauswesen. Die Länder sollen sie den Krankenhäusern zuweisen. Mit den Leistungsgruppen sind Vorgaben verknüpft, auch zur Qualität. „Wer einen Schlaganfall erleidet, kann sich darauf verlassen, in einem Krankenhaus mit einer Stroke Unit auf hohem qualitativem Niveau behandelt zu werden“, unterstrich Armin Grau. Er wies darauf hin, dass die Pädiatrie, die Geburtshilfe, die Notfall- und die Intensivmedizin sowie die Stroke Units zusätzliche Zuschläge erhalten.
Finanziert werde diese Strukturreform über einen Transformationsfonds mit einem Umfang von 50 Milliarden Euro und einer Laufzeit von zehn Jahren. Dieser werde je zur Hälfte von den Ländern und der gesetzlichen Krankenversicherung gespeist. Es soll auch eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht werden, wenn sich die private Krankenversicherung nicht freiwillig an den Kosten beteiligt.
„Das Gesetz ist Anfang 2025 in Kraft getreten, weitere Regelungen in Form von Rechtsverordnungen folgen Schritt für Schritt“, beendete Grau seinen informativen Vortrag.
Es schloss sich eine intensive Diskussion an. Die aktuelle Situation der Hausärzte sowie des Kirner Krankenhauses standen dabei im Mitteilpunkt.