(K)eine Fahrradspur für die Königsberger Straße – Gegendarstellung der Berichterstattung aus dem OEA vom 16.11.2021

(K)eine Fahrradspur für die Königsberger Straße – Gegendarstellung der Berichterstattung aus dem OEA vom 16.11.2021

Zum Hintergrund: Nach einer ersten Vorstellung des Ingenieurbüros Petry zur Königsberger Straße im Stadtrat wurde dieses beauftragt, den Entwurf so zu überarbeiten, dass der Gehweg entsprechend breit und barrierefrei nutzbar sein sollte und der Radverkehr in beide Richtungen möglich sei, nicht zuletzt auch, weil in unmittelbarer Nähe die Seniorenresidenz angrenzt

Im Bauausschuss wurden leider wieder nur Varianten mit einer Gehwegbreite mit Hochbord von ausschließlich 1,26m gezeigt, eine Breite, die in der vom Büro zitierten Richtlinie für die Anlage von Stadtstraße (RASt) so als Gehweg überhaupt nicht vorgesehen ist, weil viel zu schmal.

Die RASt, aber auch andere Regelwerke gehen von einer Mindestgehwegbreite 2,5m aus, in Ausnahmefällen bei sehr geringem Fußverkehr an engen dörflichen Hauptstraßen von 1,5m. Barrierefreiheit ist erst bei einer Mindestreite von 1,8m möglich, die z.B. eine Begegnung zwischen Rollstuhl/Rollator möglich macht.

Da die Realität häufig anders aussieht und der Platz nicht vorhanden, bietet die RASt aus diesem Grund weitere Entwurfsmöglichkeiten und zwar die von Sascha Müller / Bündnis 90-Die Grünen im Bauausschuss mehrfach angesprochene weiche Trennung, auch weiche Separation genannt. In zahlreichen engen Ortsdurchfahrten (mit Temporeduktion auf 30km/h oder Schritttempo) erprobt und von der namhaften Bundesanstalt für Straßenwesen (kurz bast) empfohlen, wird auf eine höhengleiche Pflasterrinne als gliederndes Element gesetzt.  Der Gehweg könnte im Falle der Königsberger Straße im engen Bereich auf 1,5m Breite angelegt werden, im Begegnungsfall zwischen Kinderwagen und Rollator wäre ein Ausweichen auf das Pflasterband (Rinne) möglich. Gleiches gilt für den Fahrverkehr. Im seltenen Fall könnte der Lkw-Verkehr so die höhengleiche Rinne mitnutzen, der Radverkehr könnte dort ausweichen.

Durch dieses Element kann somit ein Großteil der Parkplätze beibehalten werden und  – anders als von der Bauabteilung behauptet – die Verkehrssicherheit sogar verbessert werden. In der bast-Schrift „Fahrbahnquerschnitte in baulichen Engstellen von Ortsdurchfahrten“  wird das häufige Ausweichen der Fußgänger auf die Fahrbahn bei zu engen Gehwegen unter 1,50 als hohes Sicherheitsrisiko bewertet. Bei Geschwindigkeitsmessungen in der Praxis wurde interessanterweise herausgefunden, dass die Geschwindigkeiten bei weicher Separation durchschnittlich 10km/h niedriger lagen als bei einem Hochbord.

Eine weitere falsche Darstellung schon in der Überschrift: Es geht nicht um eine Fahrradspur sondern darum, eine Einbahnstraße in Gegenrichtung für den Fahrradverkehr zuzulassen. Die immer wieder erwähnte Mindestbreite von 3,5m, um diese für den Radverkehr gegen die Einbahnstraße zuzulassen, ist schon lange (auch rechtlich) nicht mehr bindend, seit über 10 Jahren werden Einbahnstraßen bundesweit auch mit geringeren Breiten (auch unter 3m Breite, wie im Falle der Königsberger Straße) freigegeben, wenn es Ausweichmöglichkeiten gibt. Dies muss auf keinen Fall alle 15-20m sein, es gibt da durchaus prominente Beispiele auch in Bad Sobernheim (z.B. in der Hüttenbergstraße), wo das auch beim Autoverkehr gut funktioniert.

Wir hoffen, dass damit das von Herrn Saueressig kommentierte „Rätsel“ gelöst wurde und gute Planungsbeispiele, die sich in zahlreichen Orten schon seit Jahren bewährt haben, nicht als „fixe Idee“ abgetan werden, vor allem dann, wenn es um eine zukunftsfähige Planung geht, die zukünftig im Rahmen des Klimaschutzes Rad- und Fußverkehr auch in Bad Sobernheim mehr Raum geben muss.

Gez. Sascha Müller, Bündnis 90 Die Grünen       
Bad Sobernheim, 16.11.2021

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