Gebäudeenergiegesetz bringt Klimaschutz im Gebäudebereich voran
In ihrem jüngsten Youtube-Video vom 30.01.2024 fordert Landrätin Bettina Dickes die Bundesregierung auf, eine Entscheidung zum Heizungsgesetz zu überdenken und zu kommunizieren. Diese Aussage bezieht sich wohl auf das Gebäudeenergiegesetz, das sie auch bei der großen Kundgebung auf dem Kornmarkt angesprochen hat.
Hierzu erklärt Stefan Boxler, Sprecher der Kreistragfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜENEN: „Es ist bedauerlich, dass sich Frau Landrätin Bettina Dickes beim Heizungsgesetz immer noch auf dem alten Stand befindet und der Hetze der Bildzeitung und rechter Kreise zu dem Gesetz nachzueifern scheint. Dabei sind doch Themen wie Klimaschutz und Bedrohung von Rechtsaußen in diesen Tagen wichtiger und vordringlich anzusprechen.“
„Aus unserer Sicht sind mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) Regelungen getroffen worden, um den erforderlichen Klimaschutz im Gebäudebereich endlich voranzubringen. Das Gesetz ist der Startschuss für den Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien. Es leitet eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung in Deutschland ein: Mit mehr Fernwärme und effizienterer, sparsamerer und klimafreundlicher Heiztechnologie. Nun sind nach Gebäudeenergiegesetz in Neubaugebieten neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Bei bestehenden Gebäuden wird künftig ein Kommunaler Wärmeplan Vorgaben zum Heizen mit erneuerbaren Energien mit Fristen für 2026 und 2028 festlegen. Eine Austauschpflicht für Bestandsheizungen gibt es nicht. Es besteht keine Austauschpflicht für intakte Öl- und Gasheizungen. Sie können weiterhin betrieben und repariert werden. Im Falle einer defekten Heizung oder wenn die Heizung älter als 30 Jahre ist, gelten Übergangslösungen und eine Austauschfrist von fünf Jahren. Innerhalb dieser Frist ist der Einbau und Betrieb von Heizsystemen, die nicht mit 65 Prozent Erneuerbare Energien arbeiten, noch möglich. Außerdem hat die Bundesregierung die Notwendigkeit der Beratung festgeschrieben. Damit beim Umstieg auf eine zeitgemäße Heizung alle mitgehen können, gibt es ausreichende Übergangsfristen sowie Härtefallregelungen und eine Förderung für den Heizungstausch von bis zu 70 Prozent. Die Fristen harmonieren mit den geplanten Vorgaben für die Erstellung von Wärmeplänen nach dem Wärmeplanungsgesetz. Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Umstieg auf erneuerbare Energien frei zwischen unterschiedlichen Technologien wählen“, erläutert Boxler.
„Wir vertrauen darauf, dass Frau Landrätin Dickes ihre wenig konstruktive Haltung zum GEG überdenkt und künftig auf die Beratungsangebote der Energieberatungseinrichtungen im Land verweist. So könnte sie auch den interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Weg zu den Fördermöglichkeiten aufzeigen. Denn eine umfassende Modernisierung der Wärmeversorgung dient dem Klimaschutz und den nachfolgenden Generationen. Neue Wege entstehen, indem wir sie gehen“, so Stefan Boxler abschließend.
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